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SondereigentumsverwaltungAls Verwalter gemäß Wohnungseigentumsgesetzt sind wir zunächst nicht für die Verwaltung der einzelnen Wohnung (Sondereigentum) zuständig. Mögliche Leistungen (je nach Vereinbarung) der SondereigentumsverwaltungUnser Leistungsverzeichnis ist eine ausführliche, aber keine vollständige Auflistung aller Leistungen für eine Sondereigentumsverwaltung. Gerne besprechen wir alle Wünsche mit Ihnen und erstellen ein individuelles Angebot. |