Recht & Gesetz

In dieser Rubrik finden Sie Gerichtsurteile im Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht, ein Lexikon des Wohnungseigentums, das Wohnungseigentumsgesetz in seiner aktuellen Fassung, sowie weitere Gesetze und Verordnungen rund um das Wohnungseigentum.


Umlageschüssel nach Personen

Ist vertraglich eine Umlegung der Betriebskosten nach der Kopfzahl der in einer Mietwohnung ständig lebenden Personen vereinbart, ist das Register nach dem Melderechtsrahmengesetz keine hinreichend exakte Grundlage für die Feststellung der wechselnden Personenzahl in einem Mietshaus mit einer Vielzahl von Wohnungen. Der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 23. Januar 2008 durch den Vorsitzenden Richter Ball, den Richter Dr. Wolst und die Richterinnen Hermanns, Dr. Milger und Dr. Hessel für Recht erkannt:


Abrechnungsmethoden bei Nebenkostenabrechnung

Abflussprinzip kontra Leistungsprinzip oder Zeitabgrenzungsprinzip ? BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - VIII ZR 49/07 Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf dem tatsächlichen Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen (so genanntes Leistungs- oder Zeitabgrenzungsprinzip), oder ob er auch berechtigt ist, die Kosten abzurechnen, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet worden ist (so genanntes Abflussprinzip).


Trinkwasserverordnung

Die Trinkwasserverordnung (Abk. TrinkwV 2001) wurde in Deutschland am 21. Mai 2001, BGBl I 2001 S. 959ff., novelliert. Die Trinkwasserverordnung stellt eine Umsetzung der EG-Richtlinie 83/98 (CELEX Nr: 398L0083) "über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch" (98/83/EG) in nationales Recht dar. Hier stellen wir Ihnen die aktuelle Trinkwasserverordnung sowie ein Referat über die Trinkwasserverordnung der Royal Service GmbH als PDF-Datei zur Verfügung.


Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist eine Verordnung des Bundes zur Regelung der Vergütung (das Honorar) der Leistungen von Architekten und Ingenieuren in Deutschland. Der Begriff Ingenieur bezieht sich hierbei auf die im Bauwesen tätigen Fachrichtungen (Bauingenieure, Bauphysiker, Heizungsingenieure, Elektroingenieure, Vermessungsingenieure, Gartenbauingenieur, Landschaftsplaner etc.). Hier stellen wir Ihnen die aktuelle HOAI als PDF-Datei zur Verfügung.


Heizkostenverordnung

Die Heizkostenverordnung (HeizkostenV) ist eine Rechtsverordnung, die die Abrechnung über die Heizkosten und Warmwasser im Mietverhältnis und im Wohnungseigentümerverhältnis regelt. Der Gesetzgeber hat diese Verordnung als zwingend anzuwendendes Gesetz bestimmt, welches auch vertragsrechtlich nicht ausgeschlossen werden kann. Für Gebäudeeigentümer, Hausverwalter, Mieter und Wohnungseigentümer bildet sie die rechtliche Grundlage und das Regelwerk zur Durchführung der jährlichen Wärmekostenabrechnung. Hier stellen wir Ihnen die Heizkostenverordnung als PDF-Datei zur Verfügung


Verteilung der Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

(BGH, Beschluss v. 27.9.2007, V ZB 83/07) Sieht die Gemeinschaftsordnung keinen anderen Maßstab vor, entspricht die Verteilung von Kabelanschlusskosten nach Miteigentumsanteilen auch dann ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn der Kabelnetzbetreiber diese Kosten gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft nach einem anderen Schlüssel bemisst.


Duschen ist auch nach Mitternacht erlaubt

Das Kölner Landgericht (LG Köln 1 S 304/96) wies die fristlose Kündigung einer Kölner Vermieterin zurück, die ihre Mieterin mit der Begründung gekündig hattet, dass die Mieterin in zahlreichen Nächten nach 24 Uhr durch Baden und die damit verbundenen Wassergeräusche Mitbewohner gestört habe. Hierdurch habe sie ständig und hartnäckig mietvertragliche Pflichten verletzt und insbesondere gegen die Hausordnung verstossen.

in der Hausordnung stand tatsächlich, dass zwischen 22 Uhr und 4 Uhr nicht gebadet werden darf.

Eine derartige Klausel ist nach Einschätzung der Kölner Richter aber unwirksam. Denn die Klausel verstößt gegen das AGB-Gesetz. Sie benachteiligt den Mieter unangemessen und ist mit wesentlichen Grundgedanken des Mietrechts nicht vereinbar.

Das Mieterrecht, das heißt der Mietgebrauch, erstreckt sich auf alle Teile der Wohnung. Das Landgericht Köln wörtlich: "Der Mieter kann ein vorhandenes Bad grundsätzlich zu jeder Tages- und Nachtzeit benutzen. Bestimmte Badezeiten lassen sich aus dem Mietgebrauch selbst nicht ableiten; entsprechende Formularklauseln sind unzulässig. Das Geräusch ein- und ablaufenden Wassers zählt zu den normalen Wohngeräuschen, die von allen Mitbewohnern hingenommen werden müssen. Waschen, auch nächtliches Duschen bzw. Baden, gehört zu einem hygienischen Mindeststandard, der ohne weiteres normaler Lebensführung eines Mieters zugeordnet werden kann. "

Offen ließ das Landgericht Köln, ob die Nachbarn aufgrund störender nächtlicher Badegeräusche die Miete kürzen könnten. Offen ließ das Gericht auch, ob nach Treu und Glauben Grenzen für nächtliches Baden und Duschen zu ziehen sind. Das Oberlandesgericht Düsseldorf (5 Ss (Owi) 411/90 - (Owi) 181/90 I) hatte entschieden, dass nachts einschließlich der vorbereitenden und der abschließenden Tätigkeiten wie Ein- und Ablaufenlassen des Badewassers, 30 Minuten angemessen sind. Dauerduschen - drei Stunden lang - hielt das Oberlandesgericht Düsseldorf dagegen für unzulässig.

Treffer 1 bis 7 von 37
<< Erste < Vorherige 1-7 8-14 15-21 22-28 29-35 36-37 Nächste > Letzte >>