Lexikon

Lexikon des Wohnungseigentums


Instandhaltungsrücklagen und Kapitalertragssteuer

Wohnungseigentümergemeinschaften legen meistens die Instandhaltungsrücklagen auf Festgeldkonten oder Depots an, bis für Sanierungen am Gebäude Geld entnommen wird. Die Zinserträge auf diesen Guthaben unterliegen grundsätzlich der 30%igen Kapitalertragssteuer. Dies ist durch einen Freistellungsauftrag nicht vermeidbar, da Wohnungseigentümergemeinschaften hierzu nicht berechtigt sind.


Grundbuch

Das Grundbuch ist ein amtliches Register, das beim jeweiligen Amtsgericht geführt wird in denen sich die jeweiligen Grundstücke befinden. Das Grundbuch wird als lose Blattsammlung geführt und unterscheidet sich in seinen Teilen durch die Papierfarbe: Das Deckblatt


Der Eigentümerwechsel in Wohnungseigentümergemeinschaften

Vielen Verkäufern und Käufern von Eigentumswohnungen ist nicht hinreichend bekannt, wer bei einem Eigentümerwechsel gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft zahlungspflichtig ist. Gemeint sind hier nicht nur die monatlichen Hausgelder, sondern auch beschlossene Sonderumlagen oder Abrechnungsergebnisse aus Nebenkostenabrechnungen.


Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft

Die Wohnungseigentümergemeinschaft entsteht mit der Bezugsfertigkeit der Eigentumswohnanlage unter der Voraussetzung, dass mindestens eine Eigentumswohnung nach der Begründung von Wohnungseigentum gemäß § 8 WEG verkauft und der Erwerber im Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist. Hier spricht man von der rechtlich in Vollzug gesetzten Gemeinschaft.


Bauliche Veränderungen in Wohnungseigentumsanlagen

Oft kommt es unter Wohnungseigentümern zu Streitigkeiten und Ärger, da nicht allen Wohnungseigentümern bekannt ist, was erlaubt ist und was nicht. Für die meisten Wohnungseigentümer ist eine Markise oder ein Sichtschutz am Balkon oder Terrasse selbstverständlich.


Baubeschreibung

Die Baubeschreibung und die Baupläne legen den Umfang und den Inhalt der Bauleistung und der Ausstattung einer Eigentumswohnanlage beziehungsweise einer Teileigentumsanlage fest. Der Inhalt der Baubeschreibung und der Baupläne bestimmen daher die Leistungspflicht des Bauträgers.


Anfechtung von Eigentümerbeschlüssen

Beschlüsse die in Wohnungseigentümerversammlungen gefasst werden, werden rechtskräftig, wenn sie nicht nichtig sind oder wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Monat gegenüber dem Amtsgericht - in dessen Bezirk sich die Wohnanlage befindet - angefochten werden.

Treffer 1 bis 7 von 8
<< Erste < Vorherige 1-7 8-8 Nächste > Letzte >>